So nutzt Du VL und Arbeitnehmersparzulage richtig aus❗️

Bei vermögenswirksamen Leistungen (auch VL oder VwL genannt) handelt es sich um freiwillige Leistungen des Arbeitsgebers. Diese sollen dem Arbeitnehmer dabei helfen Vermögen aufzubauen.

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Dazu können Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter oder Soldaten vom Arbeitgeber bis zu 40 Euro im Monat erhalten.

VL können in verschiedene Verträge eingezahlt werden:

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🏼 von der laufenden Baufinanzierung über einen Bausparvertrag oder Banksparplan bis zu einem Aktienfondssparplan.

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Wenn Du Dich für einen Sparplan entscheidest ist darauf zu achten, dass dieser VL-sparfähig ist.

Du kommst in den Genuss der VL, indem Du Deinen Arbeitgeber eine Bestätigung über den abgeschlossenen Vertrag vorlegst. 

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🏼 Der AG zahlt dann selbstständig den zugesagten Betrag ein.

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🏼 Sinn macht es diesen Betrag noch durch eine persönliche Abgabe aufzustocken, so hast Du am Ende mehr Geld zur Seite gelegt.

Die VL-Verträge laufen grundsätzlich 7 Jahre – 6 in denen man einzahlt und das letzte Jahr ist ein Ruhejahr.
Nach dem 6. Jahr kannst Du bereits einen neuen Vertrag beginnen.

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Zusätzlich zum Arbeitgeber beteiligt sich auch der Staat an der Vermögensbildung.

Wer ein gewisses zu versteuernde Einkommen nicht überschreitet erhält die Arbeitnehmersparzulage (Grenze je nach Vertrag verschieden / Richtwert 20.000 € bei Einzelveranlagung und Sparplan auf Aktienfonds). 🧩

CashCocktail Fazit ✍🏼:

➡️ kein Geld verschenken und VL und Arbeitnehmersparzulage mitnehmen

➡️ am besten eignet sich momentan ein Aktienfondssparplan dafür, da die Rendite bzgl. Bausparen sehr stark nachgelassen haben

➡️ wer baut oder bauen will kann das Geld natürlich auch in einen Bausparvertrag fließen lassen

➡️ Grenzen für Arbeitnehmersparzulage bitte vorab selbstständig je nach Sparvertrag ermitteln und beantragen

Nutzt Du bereits VL und die AN-Sparzulage

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